Polizeidienstunfähigkeit – Berufsunfähigkeitsversicherung für Polizisten
- Staatlicher Versicherungsschutz bei Polizeidienstunfähigkeit
- Tipp: Dienstunfähigkeitsklauseln beim privaten Schutz beachten
- Polizeianwärter erhalten kein Ruhegehalt
Risikoberuf Polizeibeamte
Über ein Drittel aller Beamten werden aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienst entlassen. Gerade Polizisten und Polizistinnen, die tagtäglich einen körperlich und psychisch äußerst fordernden Beruf ausüben, müssen häufig schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze ihren Beruf aufgeben. Bei einer Dienstunfähigkeit steht ihnen dann zwar ein Ruhegehalt von ihrem Dienstherrn zu, doch dieses genügt in der Regel nicht, um den bisherigen Lebensstandard halten zu können. Viele Polizeibeamte entscheiden sich aus diesem Grund für eine zusätzliche private Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit bei Polizisten
Der Begriff Polizeidienstunfähigkeit wird im Bundespolizeibeamtengesetz geregelt. Demnach ist ein Polizeivollzugsbeamter dann dienstunfähig, „wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, daß er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb zweier Jahre wiedererlangt“ (§ 4 BPolBG). Ein Polizist, der zum Beispiel durch einen Unfall seinen Schießfinger verliert, kann keine Waffe mehr führen und wird polizeivollzugsdienstunfähig. Das bedeutet jedoch noch nicht automatisch, dass er dann auch als berufsunfähig gilt. Denn im Prinzip könnte er ja zum Beispiel noch im Innendienst tätig sein.
Wichtige Klauseln für Polizeibeamte bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Entscheidend ist daher, dass Polizisten eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel auswählen. Nur eine solche Police kann die Versorgungslücke schließen, die Polizisten durch eine Polizeidienstunfähigkeit entstehen kann. Zahlt der Dienstherr ein Ruhegehalt, liegt diese häufig deutlich unter dem alten Gehalt. Eine Dienstunfähigkeitsklausel führt dazu, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Dienstunfähigkeit eines Polizisten mit der Berufsunfähigkeit gleichsetzt. Sobald der Betroffene dann von seinem Dienstherrn wegen Dienstunfähigkeit entlassen wird, zahlt die Versicherung ohne jede weitere Prüfung eine vertraglich vereinbarte, monatliche Rente an den Versicherten aus.
Richtige Berufsunfähigkeitsverischerung für Polizeianwärter
Besonders wichtig ist die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft auch für Polizeianwärter. Denn falls sie während ihrer Ausbildung (polizei-)dienstunfähig werden, besteht für sie kein Anspruch auf eine weitere Versorgung durch ihren Dienstherrn. Wenn sie ihren Wunschberuf Polizist wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können, werden sie aus dem Polizeidienst entlassen. Im besten Fall erhalten sie dann noch eine sehr geringe staatliche Erwerbsminderungsrente. Nur die private Absicherung schützt dann vor erheblichen finanziellen Problemen. Es gibt nur einige wenige Spezialversicherer für den öffentlichen Dienst, die die private Berufsunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte und Polizeianwärter anbieten, etwa die PVAG Polizeiversicherungs-Aktiengesellschaft, die zur Signal Iduna Gruppe gehört.
Gregor Zmuda studierte Betriebswirtschaftslehre an der Justus-Liebig Universität in Gießen und schloß sein Studium als Diplom Kaufmann 2008 ab. Seit dem Wirtschaftsstudium beschäftigte er sich sehr intensiv mit Finanzen und gründete 2014 das Berufsunfähigkeitsportal. Daneben betreibt er weitere Fachportale aus dem Bereich Finanzen & Versicherungen und klärt Verbraucher objektiv über verschiedene Vor- und Nachteile jeweiliger Produkte auf.