- Ob die Berufsunfähigkeitsversicherung während der Elternzeit pausiert werden kann, steht häufig in den Versicherungsbedingungen.
- Wird in den Versicherungsbedingungen die Elternzeit explizit nicht erwähnt, sind die meisten Versicherer kulant und bieten auf Anfrage eine Aussetzung der Berufsunfähigkeitsbeiträge während der Elternzeit.
- Eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung während der Elternzeit ist nicht sinnvoll.
- Bei Wiedereinstieg in Teilzeit ändern sich auch die ausführbare Arbeitszeit, die für eine Berufsunfähigkeit gilt.
Während einer beruflichen Pause ist das eigene Einkommen meistens geringer oder kaum vorhanden. Daher überlegen viele Versicherte, während der Elternzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung vorübergehend keine Beiträge zu bezahlen. Die Möglichkeit zur beitragsfreien Elternzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist oftmals in den jeweiligen Tarifbedingungen explizit festgehalten.
Wird die Beitragsfreistellung nicht ausdrücklich erwähnt, kommt das Versicherungsunternehmen dem Wunsch des Kunden auf Anfrage oft nach. Die Redaktion von berufsunfaehigkeitsversicherung-test.de erklärt, welche welche Aspekte nach der Pause beachtet werden müssen. Außerdem verraten wir, warum es nicht rätsam ist, die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Elternzeit komplett zu kündigen.
Beitragsfreie Elternzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungsschutz wird ausgesetzt
Während der Elternzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung scheidet der Vater oder die Mutter vorübergehend aus dem Arbeitsleben aus. Werden die Prämien jedoch vollständig weiterbezahlt, bleibt auch die Absicherung der eigenen Arbeitskraft unabhängig von der Ausübung der Tätigkeit bestehen.
Wird der Versicherungsnehmer während der Elternzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung berufsunfähig, hat er also unverändert einen Anspruch auf die monatliche Rente.
Durch den Nachwuchs steigt die finanzielle Belastung manchmal so stark, dass für die eigene Absicherung nicht genügend Geld übrig bleibt. In diesem Fall sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung besser pausiert als gekündigt werden. Auch eine Reduzierung der Beiträge ist denkbar. Eine Kündigung ist hingegen nur in den seltensten Fällen sinnvoll, und zwar wenn ein Tarif mit einem erheblichen Qualitätsprung gefunden wird.
Gesundheitsprüfung und Eintrittsalter können neue BU teuer machen
Durch die erneute Gesundheitsprüfung und das höhere Eintrittsalter sind in den allermeisten Fällen aber höhere Prämien oder Leistungseinschränkungen zu erwarten. Unter Umständen wird der Verbraucher auch ganz abgewiesen. Besser ist es, während der Elternzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu bleiben und die Beiträge zu pausieren. Allerdings besteht in diesem Fall kein Schutz, sollte das Elternteil während der Auszeit berufsunfähig werden.
Zudem ist zu beachten, dass einige Verträge für die Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes eine erneute Gesundheitsprüfung vorschreiben. Der erneute medizinische Check könnte sich nachteilig auf die Höhe der Beiträge nach der Elternzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung auswirken. In jedem Fall sinkt durch eine Pausierung der Beiträge die vereinbarte Rente, die vom Unternehmen entsprechend vermindert wird.
Nach der Elternzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung optimal weiterversichert sein
Die Bedingungen für die Wiederaufnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt. So ist es nicht einheitlich geregelt, wie lange ein kurzfristiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben definiert ist. Liegt die Grenze bei drei Jahren, ist bis zu diesem Zeitpunkt nach Aufnahme der der bereits ausgeübte Beruf der Maßstab für die Versicherung.
Jedoch enthalten einige Kontrakte nach einer längeren Pause beim beruflichen Wiedereinstieg eine sogenannte abstrakte Verweisung, die für den Verbraucher negative Folgen haben kann. Im Schadensfall könnte der Versicherte dann auch auf einen anderen als den zuletzt ausgeübten Beruf verwiesen werden. Dieser entspricht dann nicht den bisherigen Lebensstellung und ist sozial nicht ähnlich angesehen.
Berufsunfähigkeitsversicherung bei Teilzeit
Nach der Elternzeit steigen Mütter und Väter häufig in Form von Teilzeitarbeit wieder ins Berufsleben ein. Hierbei sollten sich die jungen Eltern bewusst sein, dass es schwieriger ist, nach einer Krankheit als berufsunfähig eingestuft zu werden. Die Grenze für die Leistungsauszahlung liegt bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit. Bei einer Vollzeitstelle von acht Stunden müsste nur noch eine täglich Arbeit von unter vier Stunden möglich sein, um eine Rente zu erhalten. Bei einer Teilzeitarbeit von beispielsweise vier Stunden sind es nur noch zwei Stunden tägliche Arbeit, wodurch sich der Anspruch auf Leistungen nur auf äußerst gravierende Erkrankungen beschränkt.